Für Bestellungen und alle unsere geschäftlichen Tätigkeiten
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gelten die nachfolgend aufgeführten AGB, in denen auf das Widerrufsrecht
für Verbraucher nach § 3 FernAG hingewiesen wird.
§ 1. Allgemeines - Geltungsbereich Vertragsschluss
a.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Besteller und world of innovation
Jernoiu e.K., sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen ausschließlich
maßgebend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart
worden ist. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
c.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
d.
Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung
der Waren zustande.
Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet
abrufbar. § 2 - Angebot und Vertragsschluss
a.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Wir sind berechtigt, auf die Schriftform
zu verzichten.
b.
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
c.
Die Angaben, die in dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung beigefügten
Unterlagen wie Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen gemacht sind, auch
Farbangaben, sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und zugesichert sind. Änderung
des Inhalts, des Designs, der Werkstoffwahl und der Fabrikation behalten
wir uns im Rahmen der Produktfortentwicklung vor.
d.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich
eingewilligt.
e.
Die von uns benutzten Siebe, Druck- und Ätzschablonen werden dem Besteller
nach Aufwand in Rechnung gestellt. Wir sind nicht verpflichtet, diese
aufzuheben, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu benutzen oder sie
dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, diese nach
Gebrauch zu vernichten.
f.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Qualität angelieferter Filme,
Vorlagen oder Daten trifft ausschließlich den Besteller. Wir sind bei
Zweifeln über die Richtigkeit oder Qualität berechtigt aber nicht verpflichtet,
auf Kosten des Bestellers Andruckmuster zu erstellen. Notwendige graphische
Nachbearbeitungen werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt.
g.
Macht der Besteller keine präzise Angabe über die Platzierung der Werbeanbringung
oder ist uns die vorgegebene Platzierung aus technischen Gründen nicht
möglich, erfolgt die Werbeanbringung an einer für uns technisch geeigneten
Stelle.
h.
Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % vorzunehmen.
Der Besteller ist zur Abnahme der Mehr- oder Minderlieferung verpflichtet.
Der Kaufpreis erhöht oder vermindert sich im Verhältnis zu der erbrachten
Mehr- oder Minderleistung.
i.
Der Besteller haftet uns dafür, dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen
keine Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Überprüfungspflicht besteht
für uns nicht. Im Fall eines Regresses ist der Besteller verpflichtet,
uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
§ 3 - Rücktrittsrecht
a.
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Betriebsstörungen,
sowohl bei uns als auch im Betrieb eines Zulieferers, Krieg, Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sofern sie die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf
unseren Betrieb erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich
herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen
angepasst. Hiervon unberührt bleibt unser Recht, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten.
b.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts
bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben
wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich
dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem
Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
c.
Sind wir durch Gründe, die beim Besteller liegen, aufgrund Vertrages
oder Gesetzes zum Rücktritt berechtigt, so hat der Besteller im Falle
unseres Rücktritts 50 % der Auftragssumme als Entschädigung für Aufwand
und entgangenen Gewinn zu zahlen.
d.
Unsere Ansprüche auf Zahlung eines weiteren möglichen Schadensersatzes
bleiben daneben bestehen.
§ 4 - Preise und Zahlungsbedingungen
a.
Unsere Preise verstehen sich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, netto "ab Werk" und schließen Verpackung,
Porto, Fracht, Versicherung und Zoll nicht ein. Verpackung und Transport
werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
b.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten.
c.
Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
d.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
e.
Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware. Ein Anspruch
auf Skonto besteht nicht.
f.
Überschreitet der Besteller die Zahlungsfristen, sind wir berechtigt,
Zinsen von 3 % über dem Basiszins p.a. ab Fälligkeit der Forderung zu
berechnen, ohne dass es des Verzuges des Bestellers bedarf, bei Verzug
des Bestellers statt dessen auch die uns belasteten Kreditzinsen.
g.
Bei Überschreiten einer Zahlungsfrist des Bestellers oder bei Zahlungseinstellung
werden alle Forderungen sofort fällig.
h.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskont, Steuern
und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
i.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig
oder von uns anerkannt worden sind.§ 5 - Lieferzeit
a.
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Verbindliche
Liefertermine oder -fristen bedürfen unserer besonderen schriftlichen
und ausdrücklichen Bestätigung. In diesem Fall beginnt die Frist mit
Absendung der Auftragsbestätigung.
b.
Die Einhaltung der von uns bestätigten Lieferzeit setzt voraus, dass
der Besteller alle Druckvorlagen (Druckmuster, Filme, Druckdateien,
E-Mails u.ä.) termingerecht zur Verfügung gestellt hat, sowie Druckfreigaben
und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig erteilt. Der Beginn
der von uns angegebenen Lieferzeit wird hinausgeschoben bis zur Abklärung
aller technischen Fragen.
c.
Wird nach Auftragsbestätigung vom Besteller eine Änderung des Auftrages
verlangt und stimmen wir dieser zu, sind wir berechtigt, eine neue Lieferzeit
festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung der Änderung.
d.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sowie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen;
im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen
Schadens begrenzt.
e.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Abs. (d) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde.
f.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser
in Annahmeverzug gerät.
g.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
h.
Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen
und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung
eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller
diesemVerlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt,
nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist die gesamte Ware zu fertigen
und zu berechnen.§ 6 - Gefahrübergang
a.
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,
auch bei Frankolieferungen. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an die
Bahn, einen Spediteur oder an den Empfänger selbst geht die Gefahr -
auch bei FOB- und CIF-Geschäften - auf den Besteller über.
b.
Wird versandfertig gemeldete Ware nicht sofort abgerufen, geht die Gefahr
mit dem Zeitpunkt der Meldung auf den Besteller über - auch dann, wenn
er sich noch nicht im Annahmeverzug befindet.c.
Ausgelieferte Ware ist auch dann vom Besteller entgegenzunehmen, wenn
sie Mängel aufweist.
d.
Übernimmt der Besteller die Ware nicht zu dem vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers
einlagern zu lassen. Als Kosten bei Einlagerung im eigenen Werk werden
0,5 % des Vertragspreises des eingelagerten Gegenstandes für jeden vollen
Monat berechnet. Sonstige Rechte, die wir aufgrund der Verzögerung der
Übernahme geltend machen können, bleiben unberührt.§ 7 - Mängelgewährleistung
a.
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser
seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich,
spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden, Gleiches
gilt für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung.
b.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
c.
Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde, zu tragen.
d.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger
Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu
verlangen.
e.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
f.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.
2 BGB geltend macht.
g.
Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche
Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
h.
Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange
der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
i.
Unsere Pflicht zur Gewährleistung ist auf den ursprünglichen Besteller
beschränkt und ist nicht abtretbar.
j.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Auftraggeber ohne Interesse ist.
k.
Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt
für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
l.
Bei Wiederholungsaufträgen können wir keine Gewähr für die exakte Konformität
der Ausführung im Vergleich zum Vorauftrag übernehmen aus Gründen von
Rahmenbedingungen in und Weiterentwicklung der Produktion.
m.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften
wir bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
Durch Abtretung der Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Besteller
werden wir von eigener Haftung befreit.
n.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden.§ 8 - Schadensersatzansprüche
a.
Schadensersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung gegen uns, insbesondere
aus sogenannter positiver Vertragsverletzung, sind ausgeschlossen, es
sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Vertragsverletzung beruht. Das gilt auch für Schäden aus der Verletzung
von Pflichten vor oder bei Vertragsverhandlungen.
b.
Sofern Text- oder sonstige Korrekturen infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes
oder nachträglicher Änderungen erfolgen müssen, gehen diese auf Kosten
des Bestellers.§ 9 - Gesamthaftung
a.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 7, 8 vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
- ausgeschlossen.
b.
Die Regelung gemäß Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
c.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.§ 10 - Eigentumsvorbehalt
a.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich
künftig entstehender Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn
einzelne unserer Forderungen oder sämtliche in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
b.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache sowie in der Pfändung durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
c.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
d.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §
771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
e.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle
Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder
nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich
im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon
jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller
Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller- nach Verarbeitung/Verbindung
- zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller
schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in
Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen
ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs-
und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen,
dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu
gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
f.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller
für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung,
Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum
an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig,
dass der Besteller uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw.
verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum
an der neuen Sache einräumt und diese verwahrt.
g.
Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller
eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt
sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht
vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
h.
Wenn der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des
Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.§ 11 - Eigentum, Urheberrecht, Verwahrung,
Impressum
a.
Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert,
auch wenn der Besteller die Kosten dafür ganz oder anteilig trägt. Gleiches
gilt für von uns eingesetzte Betriebsgegenstände wie Filme, Klischees,
Lithographien und Stehsätze.
b.
Bei Anfertigung nach Angaben des Bestellers oder nach Muster ist dieser
voll dafür verantwortlich, dass dadurch nicht Schutzrecht oder andere
Rechte Dritter verletzt werden.
c.
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger oder andere der Wiederverwendung dienenden
Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger
Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Im Fall der Verschlechterung oder des Unterganges dieser
Gegenstände haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollen
diese Gegenstände versichert werden, so hat der Besteller die Versicherung
selbst zu besorgen.
d.
Wir bringen auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise den Hinweis
auf unsere Firma an. Wir sind berechtigt, das Vertragserzeugnis in unseren
Katalogen abzubilden.§ 12 - Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares
Recht
a.
Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand
- auch für Wechsel- und Scheckverfahren; wir sind jedoch berechtigt,
den auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
b.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
c.
Maßgebend für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Besteller ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.§ 13 - Rückgaberecht
(gilt nur für Endverbraucher, nicht aber für Firmen, Selbstständige,
Freiberufler und juristische Personen)
Für Waren - mit Ausnahme von Sonderanfertigungen und Sonderwünschen
- räumen wir Ihnen ein Rückgaberecht innerhalb von vierzehn Tagen nach
Erhalt der Ware ein. Das Rückgaberecht üben Sie durch Rücksendung der
Waren aus. Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Absendung
der Waren (innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt). Bitte schicken
Sie nur unversehrte Ware zurück.
Ausgenommen von dem Rückgaberecht sind Waren, die speziell auf Kundenwunsch
angefertigt wurden, dies bedeutet auch auf den Kunden lizenzierte Software.
Entsiegelte Softwareprodukte sind vom Rückgaberecht sowie vom Umtausch
ausgeschlossen, d.h. mit Öffnen der Versandverpackung erlöscht das Rückgaberecht.
Unfrei geschickte Ware nehmen wir nicht an.
§ 13a Widerrufsrecht
(gilt nur für Endverbraucher, nicht aber für Firmen, Selbstständige,
Freiberufler und juristische Personen)
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. §§ 312 b bis 312 d
BGB (Fernabsatzrecht); § 361a BGB. Wo Menschen arbeiten, können Fehler
vorkommen. Bitte prüfen Sie unsere Lieferung auf Vollständigkeit und
Mängel. Sie können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Lieferung ohne Begründung schriftlich oder durch Rücksendung
der Lieferung an unsere u.g. Adressen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Wenn Sie benutzte oder beschädigte Waren
zurück
schicken, werden wir den gesetzlich zulässigen Betrag in Abzug bringen;
dies können Sie vermeiden, wenn Sie die Ware ausschließlich prüfen
und originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren zurück senden. Wenn Sie
von
Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, haben Sie bei einem
Bestellwert
bis EURO 40,- die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Unfrei geschickte Ware nehmen wir nicht an.
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann diejenige
wirksame Vereinbarung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
§ 15 - Links auf unsere Seiten:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
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Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner,
die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B.
das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der
Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt
sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche
Minimum.
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Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter
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